Wie Ihr alle mitbekommen habt, hat das Bundesverfassungsgericht gestern deutliche Worte zur aktuellen Praxis der Vorratsdatenspeicherung gesprochen. In der Begründung hieß es u.a.: "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann". Das Gesetz ist erstmal gekippt.
Das ist schon das, was Menschen wie ich schon lange sagen. In einer Demokratie muß man sich frei bewegen können.
Auch ist zu lesen, daß auch die EU die Richtlinie nun neu überdenken wird.
Aber es werden auch gleich Unkenrufe laut. Das, was nun kommen würde, wäre sicher noch schlimmer, Datenherausgabe ohne Richtervorbehalt und ähnliche Dinge.
Ganz ernsthaft: ich habe keine Glaskugel und ich glaube das nicht. Das wird so ohne weiteres mit der Justizministerin auch nicht zu machen sein, denn diese hatte ja die Abfrage der Daten schon eingeschränkt. Daß ausgerechnet sie zurückrudert, sehe ich nicht.
Für meinen Teil bin ich verhalten optimistisch, Ihr kennt mich ja!
Mittwoch, 3. März 2010
Vorratsdatenspeicherung - so nicht.
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