Es gibt einen Entwurf für die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Beim CCC Mainz hat sich jemand die Mühe gemacht, alte und neue Version hervorzuheben unter http://www.cccmz.de/?p=767. Herzlichen Dank an dieser Stelle!
Inhaltlich begeben wir uns nach Absurdistan.
Donnerstag, 25. Februar 2010
Jugendschutz absurd
Unsere gewählten Volksvertreter versuchen aktuell, ein Medium wie das Internet in den Rahmen herkömmlicher, redaktionell bearbeiteter Medien zu pressen. Schon lange erkläre ich, wenn es um den Unterschied zwischen Internet und Fernsehen/Radio/Buch/Zeitung geht zu erklären, daß man im Internet ungehemmt veröffentlichen kann, eben ohne redaktionelle Kontrolle oder auch nur Auswahl. Kris Köhntopp beschreibt sehr gut die Funktionsweise von mittlerfreier Kommunikation. Ebenso beschreibt er, warum ein Grundrecht auf Netzneutralität notwendig ist.
Ich versuche einmal einige Punkte aus dem geplanten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufzugreifen und darzulegen, was dies für einen Webseitenbetreiber bedeuten würde und ob dies zielführend, angemessen und verhältnismäßig ist.
Par. 4, (3) 2: "In Telemedien sind Angebote abweichend von Satz 1 zulässig, wenn der Anbieter sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden"
Denken wir also an eine Webseite oder ein Blog. Wie kann ein Anbieter dies sicherstellen? Doch eigentlich nur, indem er Passworte vergibt und Benutzer verwaltet. Allein das ist schon ein ziemlicher Aufwand. Wikis können sowas natürlich, aber es fehlt natürlich die zuverlässige Überprüfung der Volljährigkeit. Wie soll das also gehen? Vor allem: unsere Politiker gehen immer von Deutschland und seinem Meldewesen aus. Das gibt es in ganz vielen anderen Ländern ja überhaupt nicht in dieser Form.
Hat vielleicht irgendwer noch nicht verstanden, daß das Internet Landesgrenzen überschreitet?
Par 5, (2): "(1)Angebote können entsprechend der Altersstufen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss die Altersstufe sowie die Stelle, die die Bewertung vorgenommen hat, eindeutig erkennen lassen. Anbieter können ihre Angebote einer nach § 19 anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Bewertung oder Bestätigung ihrer Bewertung vorlegen. Durch die KJM bestätigte Altersbewertungen von anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle sind von den obersten Landesjugendbehörden für die Freigabe und Kennzeichnung inhaltsgleicher oder im Wesentlichen inhaltsgleicher Angebote nach dem Jugendschutzgesetz zu übernehmen; für die Prüfung durch die KJM gilt § 2 0Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 entsprechend."
Witzigerweise ist hier von "können" die Rede, allerdings steht unter Ziffer (1): "[Anbieter] [..] haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen."
Es soll also eine Stelle das Angebot sichten. Nun ist es aber so, daß man Webseiten und Blogeinträge sehr viel schneller erstellt als man einen Film dreht oder ein Buch druckt. Es stellt sich also schon die Frage nach der Skalierbarkeit einer solchen Vorgehensweise. Und natürlich bin ich als Nichtjurist nicht in der Lage zu beurteilen, welche Altersfreigabe mein Geschreibsel denn nun wirklich hätte.
Aber es kommt noch besser:
Par. 5 (5): "(1)Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er
1.durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder
2.die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen."
Auch hier denkt man offenbar an Fernsehen und Warnhinweise, daß die folgende Sendung für Jugendliche nicht geeignet sei. Wiederum denkt man "in Deutschland" und "in der eigenen Zeitzone". Wenn wir nicht neuerdings was erfinden wollen (und wir wollen nicht!), was Internetangebote nach Ländern oder Zeitzonen einschränkt, dann kann ich nur sagen: IRGENDWO ist es immer nach 22 Uhr! Ich gefährde also zu jeder "Sendezeit" womöglich Jugendliche!
Und selbst beim Fernsehen möchte ich zu bedenken geben, daß eine zeitbedingte Ausstrahlungsregelung spätestens seit Erfindung des Videorecorders Makulatur ist.
Par. 5 (8) ist dann mal echt pikant:"Absatz 1 gilt nicht für Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien, es besteht offensichtlich kein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung."
Ich habs schon immer gewusst: Nachrichten gucken kann jede Horrorshow ersetzen
Und ist erlaubt.
Dies nur als Anriß, ich empfehle jedem einmal selber die Lektüre. Ist für Nichtjuristen wie mich anstrengend, aber dann weiß man wenigstens im Detail, wogegen man ist.
"Was aber ist stattdessen zu tun?" wird der geneigte Leser hoffentlich fragen.
Nun, es ist recht "einfach": Eltern haben eine Aufsichtspflicht. Ungehemmter Medienkonsum war in meiner Jugend nicht erwünscht und auch nicht möglich. Natürlich ist die Medienlandschaft vielfältiger geworden und viele Eltern sind überfordert. Aber hat jemals jemand behauptet, Eltern sein sei nur lustig und leicht? Ein weitverbreiteter Tip: Kinder sollten sowieso keine eigenen Fernseher haben und der Familiencomputer sollte im gemeinsam genutzten Wohnraum stehen. Natürlich werden Heranwachsende irgendwann nach pron googeln. Aber das ist auch normal. Und sie werden Wege finden, das zu verheimlichen. Aber durch das erwähnte Aufstellen im quasi öffentlichen Raum verhindert man erstmal das meiste ohne die Hausaufgaben und das Erlernen des Umgangs mit dem Medium zu behindern.
Letztenendes ist das wichtigste, was vermittelt werden muß die korrekte Auswahl von Quellen und die Bewertung derselben, eben weil die redaktionelle Kontrolle vielen Angeboten im Internet eben fehlt. Aber das ist kein bug, das ist ein feature. Und man muß lernen zu wählen, was genau man komsumieren möchte.
Ich versuche einmal einige Punkte aus dem geplanten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufzugreifen und darzulegen, was dies für einen Webseitenbetreiber bedeuten würde und ob dies zielführend, angemessen und verhältnismäßig ist.
Par. 4, (3) 2: "In Telemedien sind Angebote abweichend von Satz 1 zulässig, wenn der Anbieter sicherstellt, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden"
Denken wir also an eine Webseite oder ein Blog. Wie kann ein Anbieter dies sicherstellen? Doch eigentlich nur, indem er Passworte vergibt und Benutzer verwaltet. Allein das ist schon ein ziemlicher Aufwand. Wikis können sowas natürlich, aber es fehlt natürlich die zuverlässige Überprüfung der Volljährigkeit. Wie soll das also gehen? Vor allem: unsere Politiker gehen immer von Deutschland und seinem Meldewesen aus. Das gibt es in ganz vielen anderen Ländern ja überhaupt nicht in dieser Form.
Hat vielleicht irgendwer noch nicht verstanden, daß das Internet Landesgrenzen überschreitet?
Par 5, (2): "(1)Angebote können entsprechend der Altersstufen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss die Altersstufe sowie die Stelle, die die Bewertung vorgenommen hat, eindeutig erkennen lassen. Anbieter können ihre Angebote einer nach § 19 anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Bewertung oder Bestätigung ihrer Bewertung vorlegen. Durch die KJM bestätigte Altersbewertungen von anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle sind von den obersten Landesjugendbehörden für die Freigabe und Kennzeichnung inhaltsgleicher oder im Wesentlichen inhaltsgleicher Angebote nach dem Jugendschutzgesetz zu übernehmen; für die Prüfung durch die KJM gilt § 2 0Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 entsprechend."
Witzigerweise ist hier von "können" die Rede, allerdings steht unter Ziffer (1): "[Anbieter] [..] haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen."
Es soll also eine Stelle das Angebot sichten. Nun ist es aber so, daß man Webseiten und Blogeinträge sehr viel schneller erstellt als man einen Film dreht oder ein Buch druckt. Es stellt sich also schon die Frage nach der Skalierbarkeit einer solchen Vorgehensweise. Und natürlich bin ich als Nichtjurist nicht in der Lage zu beurteilen, welche Altersfreigabe mein Geschreibsel denn nun wirklich hätte.
Aber es kommt noch besser:
Par. 5 (5): "(1)Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er
1.durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder
2.die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen."
Auch hier denkt man offenbar an Fernsehen und Warnhinweise, daß die folgende Sendung für Jugendliche nicht geeignet sei. Wiederum denkt man "in Deutschland" und "in der eigenen Zeitzone". Wenn wir nicht neuerdings was erfinden wollen (und wir wollen nicht!), was Internetangebote nach Ländern oder Zeitzonen einschränkt, dann kann ich nur sagen: IRGENDWO ist es immer nach 22 Uhr! Ich gefährde also zu jeder "Sendezeit" womöglich Jugendliche!
Und selbst beim Fernsehen möchte ich zu bedenken geben, daß eine zeitbedingte Ausstrahlungsregelung spätestens seit Erfindung des Videorecorders Makulatur ist.
Par. 5 (8) ist dann mal echt pikant:"Absatz 1 gilt nicht für Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien, es besteht offensichtlich kein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung."
Ich habs schon immer gewusst: Nachrichten gucken kann jede Horrorshow ersetzen
Dies nur als Anriß, ich empfehle jedem einmal selber die Lektüre. Ist für Nichtjuristen wie mich anstrengend, aber dann weiß man wenigstens im Detail, wogegen man ist.
"Was aber ist stattdessen zu tun?" wird der geneigte Leser hoffentlich fragen.
Nun, es ist recht "einfach": Eltern haben eine Aufsichtspflicht. Ungehemmter Medienkonsum war in meiner Jugend nicht erwünscht und auch nicht möglich. Natürlich ist die Medienlandschaft vielfältiger geworden und viele Eltern sind überfordert. Aber hat jemals jemand behauptet, Eltern sein sei nur lustig und leicht? Ein weitverbreiteter Tip: Kinder sollten sowieso keine eigenen Fernseher haben und der Familiencomputer sollte im gemeinsam genutzten Wohnraum stehen. Natürlich werden Heranwachsende irgendwann nach pron googeln. Aber das ist auch normal. Und sie werden Wege finden, das zu verheimlichen. Aber durch das erwähnte Aufstellen im quasi öffentlichen Raum verhindert man erstmal das meiste ohne die Hausaufgaben und das Erlernen des Umgangs mit dem Medium zu behindern.
Letztenendes ist das wichtigste, was vermittelt werden muß die korrekte Auswahl von Quellen und die Bewertung derselben, eben weil die redaktionelle Kontrolle vielen Angeboten im Internet eben fehlt. Aber das ist kein bug, das ist ein feature. Und man muß lernen zu wählen, was genau man komsumieren möchte.




Ich fand schon die frühere Regelung mit Videotheken angenehm: Zutritt nur für Volljährige.
Nein, ich bin nicht der Meinung, daß
http://www.diddl.de/
"Medienkompetenz" fördert.
Ein - wie von uns gewünschtes - "freies" Netz hat natürlich seine Schattenseiten, wenn man einmal unterstellt, daß beispielsweise ein "Blog" eine Veröffentlichung oder gar Sendung ist, was ich ja vehement bestreite.
Gruß Hans